Die Vergütung meiner Leistungen als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dies gilt für Privatversicherte. Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Leistungen.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten einer Behandlung vollständig.